EU-Kommission leitet Sektoruntersuchung zu Kapazitätsmechanismen ein
Am 29. April 2015 hat die EU-Kommission (EK) eine beihilfenrechtliche Sektoruntersuchung zu Kapazitätsmechanismen in elf EU-Mitgliedstaaten eingeleitet. Die EK möchte damit klären, ob Mechanismen zur Sicherstellung der Stromversorgung den Wettbewerb am EU-Energiebinnenmarkt verzerren und eine Fragmentierung des gemeinsamen Energiebinnenmarktes verhindern. Die EK prüft auf Grundlage des Beihilfenrechts Deutschland, Belgien, Kroatien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Polen, Portugal, Spanien und Schweden. Denn…