Am 17. Juni 2026 hat das Europäische Parlament die EU-Rückführungsverordnung angenommen. Diese ergänzt den seit Juni 2026 geltenden EU-Asyl- und Migrationspakt um ein gemeinsames europäisches System für die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht. Während der Asyl- und Migrationspakt den neuen Rechtsrahmen für die Steuerung von Migration und Asyl schafft, regelt die Rückführungsverordnung den Umgang mit Personen, die kein Aufenthaltsrecht in der Europäischen Union besitzen. Ziel der Europäischen Kommission ist eine stärkere Harmonisierung der Rückkehrverfahren sowie eine wirksamere und einheitlichere Durchsetzung von Rückkehrentscheidungen innerhalb der Mitgliedstaaten.
Ergänzung des EU-Asyl- und Migrationspakts
Der EU-Asyl- und Migrationspakt umfasst insgesamt zehn Rechtsakte und regelt unter anderem das Screening an den Außengrenzen, die Registrierung von Migrantinnen und Migranten, die Durchführung von Asylverfahren, die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten sowie Solidaritäts- und Krisenmechanismen. Ziel ist ein stärker harmonisiertes europäisches Asylsystem mit gemeinsamen Verfahren und klareren Zuständigkeitsregeln. Die Rückführungsverordnung setzt erst nach Abschluss dieser Verfahren an und soll sicherstellen, dass Personen ohne Aufenthaltsrecht die Europäische Union tatsächlich verlassen. Nach Angaben der Europäischen Kommission wird derzeit nur ein vergleichsweise geringer Teil der erlassenen Rückkehrentscheidungen auch tatsächlich vollzogen.
Einheitlichere Rückkehrverfahren innerhalb der EU
Zu den wesentlichen Neuerungen der Rückführungsverordnung zählen die Einführung eines europaweit einheitlichen Rückkehrbescheids, die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie gemeinsame Verfahrensstandards. Dadurch soll in Zukunft verhindert werden, dass Personen nach einer Rückkehrentscheidung in einen anderen Mitgliedstaat weiterreisen und dort ein neues Verfahren erforderlich machen. Die Kommission verfolgt damit das Ziel, Rückkehrentscheidungen innerhalb der Europäischen Union künftig effizienter und kohärenter umzusetzen.
Kritik an der Rückführungsverordnung
Die Verordnung wird zugleich stark kritisiert, da sie sich zu einseitig auf die Durchsetzung von Rückkehrentscheidungen, erweiterte Haftmöglichkeiten, beschleunigte Verfahren sowie die Zusammenarbeit mit Drittstaaten konzentriert und die Rechte von Geflüchteten einschränkt. Darüber hinaus werfen die vorgesehenen „Return Hubs“ in Drittstaaten Fragen zu menschenrechtlichen Standards, effektiver Rechtskontrolle und Rechtsdurchsetzung sowie zur Verantwortung der Europäischen Union für ausgelagerte Rückführungsverfahren auf.