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ElWG: Gemeinsame Energienutzung im gemeinnützigen Wohnbau

Mit der vorgesehenen Neuregelung durch das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) werden die rechtlichen Grundlagen für Energiegemeinschaften und gemeinsame Energienutzung in Österreich neu geordnet. Ab Oktober 2026 sollen bestehende Modelle der gemeinschaftlichen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energie in einen einheitlichen Rechtsrahmen übergeführt werden. Damit wird der Bereich der Energiegemeinschaften und der gemeinsamen Energienutzung, der in den vergangenen Jahren an Relevanz gewonnen hat, in einen konsolidierten gesetzlichen Rahmen überführt.

  • Gemeinsame Energienutzung beschreibt die Möglichkeit, lokal erzeugte erneuerbare Energie gemeinschaftlich zu verwenden und zwischen mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu teilen. Der Ansatz stärkt dezentrale Strukturen im Energiesystem und rückt Erzeugung und Verbrauch räumlich näher zusammen. Für den Wohnungsbereich ergibt sich daraus eine direkte Verbindung zwischen Energiepolitik und Wohnkosten, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Energiepreise, wachsender Klimaschutzanforderungen und zunehmender Bedeutung langfristiger Versorgungssicherheit.
  • Für gemeinnützige Wohnbauträger eröffnet dieser Rahmen neue Perspektiven, erneuerbare Energie stärker in die Entwicklung, Sanierung und Bewirtschaftung von Wohnanlagen einzubinden. Gerade im mehrgeschoßigen Wohnbau, in dem individuelle Eigenversorgung bislang nur eingeschränkt möglich war, gewinnt die gemeinsame Energienutzung an Bedeutung. Sie ermöglicht es, lokale Erzeugungspotenziale auf Gebäude- oder Quartiersebene besser zu nutzen und in kollektive Versorgungslösungen zu überführen. Damit rückt Energie verstärkt als Bestandteil der Leistbarkeit von Wohnen in den Fokus.
  • Das Günstiger-Strom-Gesetz knüpft dabei an das Prinzip an, dass Modelle gemeinsamer Energienutzung nicht primär auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sondern ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile für die Beteiligten und das jeweilige Umfeld entfalten. Die konkrete Ausgestaltung gemeinsamer Energienutzung ist an bestimmte strukturelle und rechtliche Voraussetzungen gebunden, etwa im Hinblick auf räumliche Bezüge, Organisationsformen oder die Einbindung in bestehende Netzinfrastrukturen. Welche Ansätze im jeweiligen Kontext sinnvoll sind, hängt von den konkreten Rahmenbedingungen der VÖWG-Mitgliedsunternehmen ab.

Die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens greift eine langjährige fachliche und politische Diskussion auf. Der VÖWG hat sich in diesem Zusammenhang seit Jahren dafür eingesetzt, dass Modelle gemeinsamer Energienutzung auch für gemeinnützige Wohnbauträger praktikabel ausgestaltet werden und den Besonderheiten des mehrgeschoßigen Wohnbaus Rechnung tragen.

Der Verband analysiert die weitere Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur gemeinsamen Energienutzung kontinuierlich, bereitet relevante Entwicklungen auf und informiert seine Mitgliedsunternehmen regelmäßig über Änderungen und Implikationen. Bei Fragen zur grundsätzlichen Einordnung des Themenfelds steht der VÖWG seinen Mitgliedern unterstützend zur Verfügung. Zu diesem Thema ist zudem ein Webinar für Anfang des zweiten Quartals geplant.

Relevante Links

Günstige-Energie-Gesetz
Österreichische Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften