Weitere EuGH-Vorabentscheidung zu In-house-Aufträgen kündigt sich an
Das Consiglio di Stato hat am 19. April 2011 in seiner Funktion als oberstes italienisches Verwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Artikel 267 AEUV angerufen. Es ersucht um Vorabentscheidung über die Auslegung des Urteils Coditel-Brabant C-324/07 zur weiteren Beurteilung der Rechtssache Concord s.p.a. v die Gemeinden Cagno und Varese (C-182/11, C-183/11). Konkret gilt es zu klären, ob bei Beteiligung einer…