Verlängerung der Schwellenwerteverordnung 2017/2018
Vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesländer zur Kundmachung der Verordnung kommt es zu einer Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bis 31.12.2018. Die entsprechende Änderung zur Verordnung aus dem Jahr 2012 wurde Mitte Juli erlassen und sieht neben der Ausdehnung des Geltungszeitraumes, welche wie bereits zuvor um weitere zwei Jahre erfolgt, keine weiteren inhaltlichen Neuerungen vor. Aus den Bundesländern Tirol und Vorarlberg ist bereits…