Am 13. Mai 2026 hat die Europäische Kommission das sogenannte „Passenger Package“ veröffentlicht. Das Maßnahmenpaket umfasst drei Legislativvorschläge zur Weiterentwicklung des europäischen Personenverkehrs und betrifft auch öffentliche sowie kommunale Verkehrsunternehmen.
Multimodal Digital Mobility Services (MDMS)
Im Mittelpunkt stehen neue Regeln für multimodale Reisen und digitale Buchungssysteme. Ziel ist es, die Planung, Buchung und Durchführung von Reisen über verschiedene Verkehrsträger hinweg einfacher und transparenter zu gestalten. Reiseangebote sollen künftig neutral dargestellt sowie Informationen zu Preis, Reisezeit und CO₂-Emissionen einheitlich ausgewiesen werden.
Die geplante Verordnung gilt für Anbieter von multimodalen digitalen Mobilitätsdiensten im B2C- und B2B-Bereich sowie für Verkehrsunternehmen, sofern sie kommerzielle Vereinbarungen mit diesen Anbietern haben. B2C-Anbieter, die hohe Ticketvolumina (nach Anzahl oder Wert) auf nationaler oder EU-Ebene erreichen, werden als Anbieter mit erheblicher Marktpräsenz eingestuft und unterliegen speziellen Vorgaben. Diese Anbieter müssen sicherstellen, dass ihre kommerziellen Vereinbarungen mit Verkehrsunternehmen auf fairen, vernünftigen und nicht-diskriminierenden Kriterien basieren. KMUs sind von den Vorgaben der Verordnung ausgenommen.
Single Digital Ticketing & Booking
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf digitalen Ticket- und Buchungsdiensten. Verkehrsunternehmen sollen unter fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen mit Drittanbietern zusammenarbeiten. Zudem sollen Fahrkarten künftig mindestens fünf Monate vor Reiseantritt verfügbar sein.
Überarbeitung der Fahrgastrechte
Auch die Fahrgastrechte im Schienenverkehr sollen erweitert werden. Insbesondere bei sogenannten „Einzeltickets“ – also mehreren Zugverbindungen innerhalb einer Buchung – sollen Reisende bei Verspätungen oder verpassten Anschlüssen künftig besser geschützt werden.
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