Der Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) und der Verband kommunaler Unternehmen Österreichs (VKÖ) laden Sie herzlich ein, sich mit Ihrer fachlichen Expertise an unserer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems ETS I und der Marktstabilitätsreserve zu beteiligen.
Anlass ist ein Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems ETS I und der Marktstabilitätsreserve. Die darin vorgesehenen Änderungen könnten erhebliche Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Daseinsvorsorge haben – insbesondere auf Abfallwirtschaft, Fernwärme, Luftfahrt, Schifffahrt sowie Einrichtungen mit hohem Wärme- und Abfallaufkommen. Im Rahmen der Arbeitsgruppe möchten wir die anstehenden Verhandlungen aktiv begleiten und gemeinsam mit unseren Mitgliedern konkrete Änderungsvorschläge („Amendments“) zum Legislativvorschlag erarbeiten.
Termine und Anmeldung
Die Arbeitsgruppe findet an zwei Terminen statt:
9. September 2026, 08:00–13:00 Uhr – Präsenz
17. September 2026, 08:00–13:00 Uhr – Präsenz
Ort: Stadiongasse 6–8/8, 1010 Wien
Unser Ziel ist es, die unterschiedlichen Perspektiven der betroffenen Sektoren frühzeitig zusammenzuführen, gemeinsame Positionen zu entwickeln und diese anschließend gegenüber den europäischen Entscheidungsträger:innen einzubringen.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis 31. August 2026 per E-Mail an
Jonas Rechin.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Abfallwirtschaft
Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission soll die Verbrennung und Mitverbrennung nicht gefährlicher Abfälle in Anlagen mit einer Kapazität von mehr als drei Tonnen pro Stunde ab 2031 schrittweise in den EU-ETS I einbezogen werden. Vorgesehen ist folgende gestaffelte Abgabepflicht:
25 Prozent der für 2031 verifizierten Emissionen,
50 Prozent der für 2032 verifizierten Emissionen,
75 Prozent der für 2033 verifizierten Emissionen,
100 Prozent der für 2034 und die Folgejahre verifizierten Emissionen.
Betroffene Müllverbrennungsanlagen müssten damit künftig Emissionszertifikate für den fossilen Anteil ihrer CO₂-Emissionen erwerben. Dies könnte die Kosten der thermischen Abfallbehandlung erhöhen und sich entsprechend auf Abfallgebühren und kommunale Haushalte auswirken. Österreich könnte voraussichtlich von einer Opt-out-Möglichkeit bis maximal 2035 Gebrauch machen, sofern die entsprechenden europäischen Recycling- und Deponierungsziele erfüllt werden.
Kritisch sehen wir zudem, dass Deponien nach dem derzeitigen Vorschlag nicht in das ETS I einbezogen werden sollen. Dadurch könnte gegenüber der thermischen Verwertung ein klimapolitisch problematischer Anreiz entstehen. Eine Überprüfung dieser Regelung erst im Jahr 2034 erscheint aus unserer Sicht zu spät.
Energiewirtschaft und Wohnen
Die Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen betrifft auch die Fernwärme. Höhere Zertifikatskosten könnten die Erzeugungskosten von Fernwärme aus Abfallverbrennung und damit die Heizkosten fernwärmeversorgter Gebäude erhöhen. Für Energieversorger könnte dies die Wirtschaftlichkeit entsprechender Anlagen beeinträchtigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Fernwärme gegenüber individuellen Heizlösungen verschlechtern.
Positiv ist, dass die kostenlose Zuteilung für Fernwärme über das Jahr 2030 hinaus fortgesetzt werden soll. Da sie jedoch schrittweise bis 2040 ausläuft und voraussichtlich nur einen Teil der entstehenden Zertifikatskosten abdeckt, dürfte sie die zusätzliche Belastung lediglich begrenzen.
Luftfahrt
Bisher erfasst der ETS vor allem Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Ab 2029 sollen zusätzlich Flüge erfasst werden, die von einem Flughafen im EWR starten und an einem Drittstaatenflughafen landen, der höchstens 5.000 Kilometer vom Referenzflughafen Frankfurt entfernt ist.
Damit könnten zusätzliche ETS-Kosten für Fluggesellschaften und Passagier entstehen. Für sehr kleine Verbindungen ist eine Ausnahme vorgesehen.
Schifffahrt
Seit 2024 ist der maritime Sektor in den europäischen Emissionshandel integriert. Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission soll der Anwendungsbereich künftig auf bestimmte Kategorien kleinerer Schiffe zwischen 400 und 5.000 BRZ ausgeweitet werden. Welche Schiffe konkret erfasst werden, hängt von der jeweiligen Schiffskategorie ab.
Carbon Capture und Förderungen
Der Vorschlag stärkt Carbon Capture sowohl durch eine präzisere Einbindung in das EU-ETS als auch durch zusätzliche Fördermöglichkeiten. Investitionen in die Abscheidung, Nutzung und dauerhafte Speicherung von CO₂ sollen insbesondere über die Industrial Decarbonisation Bank, den Innovation Fund und den Modernisation Fund unterstützt werden. Für Abfallverbrennungsanlagen wird Carbon Capture ausdrücklich als förderfähige Dekarbonisierungsmaßnahme genannt.
Darüber hinaus sollen permanente CO₂-Entnahmen schrittweise in das EU-ETS integriert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten Betreiber stationärer Anlagen, Luftfahrzeugbetreiber und Schifffahrtsunternehmen eigene fossile Emissionen künftig mit biogenen CCS-Entnahmen verrechnen.
Großverbraucher wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen
Von der Ausweitung des ETS sind nicht nur die unmittelbar verpflichteten Betreiber betroffen. Gerade Einrichtungen mit einem hohen und kontinuierlichen Wärme- beziehungsweise Kältebedarf sowie einem hohen Müllaufkommen könnten durch steigende Wärme- und Entsorgungskosten zusätzlich belastet werden. Positiv ist, dass die Verbrennung gefährlicher Abfälle nach dem derzeitigen Vorschlag ausdrücklich nicht in den EU-ETS I aufgenommen werden soll.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Perspektive in die Arbeitsgruppe einbringen und die gemeinsame Positionierung mitgestalten.