Wirtschaft und Finanzen

Die Herstellung eines gemeinsamen EU-Binnenmarkts ist als das Kernstück europäischer Integration anzusehen. Unter der Ägide von Jacques Delors Mitte der 1980er Jahre vorangebracht, berührt die weitere Integration des Binnenmarkts (vgl. Dienstleistungsrichtlinie 2006, Binnenmarktakte 2010 etc.) den Alltag aller EU-BürgerInnen. Was auf den Konsumgütermärkten zu beträchtlichem Mehrwert geführt hat, kann jedoch nicht uneingeschränkt auf alle Bereiche des täglichen Lebens umgemünzt werden. Insbesondere die Aufrechterhaltung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen muss mit der Gewährleistung der vier Grundfreiheiten – freier Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Kapital und Waren – abgestimmt werden.

Nach Ansicht des VÖWG kann Daseinsvorsorge auf höchstem Niveau mit Binnenmarktintegration durchaus einhergehen. Stellen doch öffentliche Vorzeigeunternehmen tagtäglich unter Beweis, dass Dienstleistungen von allgemeinem (wirtschaftlichen) Interesse effizient und dabei in höchster Qualität und für alle zugänglich erbracht werden können. Dafür müssen Interessen und Bedürfnisse von VÖWG-Mitgliedern – öffentliche Unternehmen und DienstleisterInnen erwirtschaften rund ein Fünftel des BIPs innerhalb der EU – in die politischen Willensbildungsprozesse auf europäischem wie nationalem Level einfließen.