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EU-Kreislaufwirtschaftsakt: Empfehlungen der öffentlichen Wirtschaft für eine nachhaltige EU-Regelung

Der für Q3 2026 angekündigte Kreislaufwirtschaftsakt (Circular Economy Act) ist das zentrale Vorhaben der EU-Kommission zur Etablierung eines Binnenmarkts für Sekundärrohstoffe. Ziel ist es, Abfälle, Sekundärrohstoffe und kreislauforientierte Produkte stärker in den Markt zu integrieren und dadurch die wirtschaftliche Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der EU zu fördern.

Zur Vorbereitung des Verordnungsvorschlags fand zwischen 1. August und 6. November 2025 eine öffentliche Konsultation durch die EU-Kommission statt. Der VÖWG und VKÖ haben anhand der von unseren Mitgliedern eingebrachten Inputs eine Stellungnahme zur Konsultation eingereicht. Diese enthält insbesondere folgende Kernaspekte, die in der Erarbeitung des Verordnungsvorschlag zum Kreislaufwirtschaftsakt berücksichtigt werden sollten:

  • Binnenmarkt harmonisieren, öffentliche Verantwortung sichern:
    Einheitliche Definitionen, transparente Verfahren und klare Zuständigkeiten stärken Rechtssicherheit, Investitionen und den europäischen Binnenmarkt für Abfälle und Sekundärrohstoffe. Die Harmonisierung darf jedoch nicht zu einer übermäßigen Marktliberalisierung führen, die kommunale Strukturen gefährdet. Öffentliche Unternehmen müssen als zentrale Akteure gesetzlich eingebunden bleiben; der Circular Economy Act soll ein Level Playing Field zwischen öffentlichen und privaten Akteuren schaffen und regionale Wertschöpfung sichern.
  • Abfallhierarchie konsequent umsetzen:
    Vorrang für Abfallvermeidung und Wiederverwendung (ReUse) vor stofflicher oder energetischer Verwertung. Eine verpflichtende Prüfung der ReUse-Fähigkeit muss jeder stofflichen Behandlung vorausgehen, um Ressourcen zu schonen und lokale Wertschöpfung zu stärken.
  • Sekundärrohstoffmärkte, Sortierung und End-of-Waste-Kriterien stärken:
    Verbindliche Rezyklatanteile und vereinheitlichte EU-End-of-Waste-Kriterien sichern Qualität, Rückverfolgbarkeit und Investitionssicherheit. Ergänzend ist die Sortierung von gemischten Siedlungsabfällen – insbesondere in dicht besiedelten Ballungsräumen – gezielt zu fördern, da sie wertvolle Sekundärrohstoffe zurückgewinnt und Recyclingquoten deutlich steigert. Negative Preisanreize für Primärrohstoffe, Ausbau der Sortierkapazitäten, EU-weite Qualitätsstandards und eine gezielte öffentliche Beschaffung erhöhen Akzeptanz und Preisstabilität.
  • Biogene Kreisläufe schließen:
    Sammel- und Recyclingquoten für biogene Abfälle erhöhen und verbindliches Phosphorrecycling festlegen. Landwirtschaftliche Reststoffe, die regional stofflich oder energetisch verwertet werden, dürfen nicht pauschal als Abfall gelten. Die Vergärung organischer Stoffe ist als stoffliche Verwertung anzuerkennen; eine entsprechende Rechtsklarstellung in der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist erforderlich.
  • Thermische Abfallverwertung als Teil der Kreislaufwirtschaft anerkennen:
    Wenn Wertstoffe aus Verbrennungsrückständen qualitätsgesichert zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe eingesetzt werden, muss diese Rückgewinnung vollständig auf die EU-Recyclingquote anrechenbar sein.
  • Verursacherprinzip umsetzen und erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) stärken:
    Kosten der Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung dürfen nicht pauschal auf Bürger:innen oder Kommunen abgewälzt werden. Eine abgestimmte und harmonisierte Durchsetzung der EPR – auch bei Onlineplattformen – ist erforderlich, um Wettbewerbsverzerrungen und Umweltbelastungen zu vermeiden. Ein zentrales EU-Herstellerregister, unterstützt durch Kommission und Zollbehörden, kann die Kontrolle sichern.
  • EPR in Produkt- und Stoffströmen wirksam gestalten:
    Einführung eines EU-weiten Batteriepfandsystems zur sicheren Sammlung und zur Vermeidung von Brandrisiken; klare Herstellerverantwortung und harmonisierte Zieldefinitionen bei Elektro- und Elektronikaltgeräten. Nationale Register (z.B. EDM) sind zu integrieren, um Doppelmeldungen zu vermeiden; Sanktionen müssen verhältnismäßig bleiben.
  • Kreislauforientierte öffentliche Beschaffung ausbauen:
    Kreislaufkriterien verpflichtend in Ausschreibungen verankern und durch Förderprogramme unterstützen. Nachhaltigkeits- und Lebenszykluskosten müssen in Vergabeverfahren berücksichtigt werden. Die Umsetzung dieser Aufgaben ist solidarisch von allen Marktteilnehmer:innen zu tragen.
  • Praxisfreundliche Umsetzung und KMU-Tauglichkeit sicherstellen:
    Verfahren, Berichtspflichten und Zertifizierungen einfach, digital und zugänglich gestalten. Bestehende Systeme integrieren, Doppelstrukturen vermeiden. Kleine und mittlere Unternehmen müssen Anforderungen mit vertretbarem Aufwand erfüllen können; vereinfachte Verfahren und klare Schwellenwerte fördern die Beteiligung aller Akteure.
  • Governance, Transparenz und Kohärenz stärken:
    Einheitliche Aufsicht, interoperable digitale Register und klare Kontrollmechanismen schaffen Vertrauen, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit. Der Circular Economy Act muss kohärent mit bestehenden EU-Rechtsakten – insbesondere Abfallrahmenrichtlinie, Verpackungs- und Batterieverordnung, Umwelt-Omnibus und Ökodesign-Verordnung – abgestimmt werden.

Die gesamte Stellungnahme können Sie hier auf unserer Website einsehen.

Der VÖWG und VKÖ werden den Kreislaufwirtschaftsakt nach Vorlage des Verordnungsvorschlags im EU-Legislativverfahren eng begleiten, um sicherzustellen, dass die Perspektive der Daseinsvorsorge und öffentlichen Wirtschaft ausreichend berücksichtigt wird.